AGB

§ Lohnmostverarbeitung

  1. Wir behalten uns vor, ungeeignetes Obst zur Verarbeitung abzulehnen.
  2. Sie erhalten eine Gutschrift, mit der Sie Säfte und Weine zu Vorzugspreisen erhalten und diese innerhalb von 24 Monaten abholen können. Bei Abholung der Ware ist immer der letzte Beleg vorzuweisen.
  3. Die Ware ist sofort mitzunehmen während der Obstsaison sollte Sie zum Anlieferzeitpunkt Ihres Obstes nicht vorrätig sein, ist Sie innerhlab von 8 Wochen abholbar. Nach der Obstsaison können wir für keine vorhandenen Saisonsäfte mehr garantieren.
  4. Sonderpressung ab 1 Tonne
  5. Sonderfüllung ab 500 Flaschen à 0,7 Liter
  6. Der Kunde stellt der verarbeitenden Firma Obst, Flaschen, Kästen und Etiketten im ordentlichen Zustand zur Verfügung.
  7. Er ist für die Anlieferung und Abholung selbst verantwortlich.

§ Leergutannahme

  1. Das Leergut ist im vorgereinigten Zustand abzuliefern, bei nicht vorgereinigten Flaschen können wir die Annahme des Leergutes verweigern oder entsprechend eine Reinigungsgebühr von 0,05 Cent pro Flasche erheben.
  2. Der Pfand wird nur von August bis Ende Oktober ausgezahlt, von November bis Juli wird eine Leergutgutschrift erstellt. Der Pfand kann nur ausgezahlt werden, wenn ihr Kundenkonto keine Leergutschuld aufweist.

§ Reklamationen

  1. Die gekaufte Ware ist vor Ort auf Vollständigkeit zu prüfen, spätere Meldungen, die die Vollständigkeit betreffen können nicht berücksichtigt werden.
  2. Bei Mängel der gekauften Ware besteht 14 Tage Rückgaberecht. Die zu reklamierende Ware ist mit der Rechnung vorzuzeigen.